Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks
Beratungsleistungen zur konkreten Verbesserung oder Einführung von betrieblichen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren
Beratungen zur konkreten Verbesserung oder Einführung von betrieblichen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen.
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